Bei unseren Patientinnen zeigen sich neben dem Vorliegen einer Alkohol- bzw. Medikamentenabhängigkeit häufig auch andere psychische Beeinträchtigungen und Belastungen, u. a. auch Essstörungen. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass sich in der Lebensgeschichte dieser Patientinnen häufig Phasen von Bulimie/Anorexie und Alkoholmissbrauch abwechseln und dass während der stationären Behandlung eine frühe Essstörung wieder auftreten kann.

Unser Konzept ist darauf ausgerichtet, die Essstörung mit zu behandeln, da dies erfahrungsgemäß die Prognose für eine stabile Abstinenz bei stoffgebundenen Süchten erhöht.

Aufnahmevoraussetzungen sind ein schriftliches Bewerbungsschreiben, in dem die Klientin ihre Behandlungsbereitschaft beschreibt, und ein BMI (Bodymaßindex) von mindestens 17,5. Ggf. können wir Fragen dazu in einem Vorgespräch klären. 

Wir erwarten von der Klientin, ihre Essstörung zu Beginn der Therapie offen zu legen und sich im weiteren Behandlungsverlauf in Gruppen- und Einzeltherapie damit auseinanderzusetzen. Ziel ist, dass sie zu einem regelmäßigen, gesunden und an den wirklichen Bedürfnissen orientierten Essverhalten gelangt und längerfristig das problematische Essverhalten aufgibt. Treten im Verlauf der Behandlung Rückfälle in die Essstörung auf, erwarten wir von der Klientin, dass sie das Verhalten von sich aus offen anspricht und bereit ist, sich damit auseinanderzusetzen, um weitere Rückfälle zu vermeiden. 
Die individuell möglichen Ziele und Schritte, orientiert an den Fähigkeiten und Stärken der Klientin, werden gemeinsam mit der Betroffenen in einem Therapievertrag vereinbart.

Wenn die Essstörung der Patientin im Vordergrund steht, empfehlen wir eine entsprechende Facheinrichtung. Auch während der Behandlung führt ein Unterschreiten des BMI ebenso wie ein zu niedriger Kaliumwert zu einer vorzeitigen Entalssung  oder wenn möglich Verlegung.